Diese Bedingungen gelten für die kostenlose Nutzung der Software Talentakte der HRzlich GmbH, Adenauerring 1, 67547 Worms (im Folgenden „HRzlich“), in der Demo und in der Testphase.
Überblick
| Demo | Testphase | |
|---|---|---|
| Daten | nur fiktive Beispieldaten | eigene Daten des Unternehmens |
| Dauer | 14 Tage | 14 Tage, Verlängerung nur durch HRzlich |
| Danach | gesperrt, 7 Tage später gelöscht | gesperrt, 30 Tage später gelöscht |
| Kosten | keine | keine, endet automatisch |
| Auftragsverarbeitungsvertrag | nicht erforderlich | gilt ab Beginn der Testphase |
| KI-Aufrufe | 40 insgesamt, höchstens 30 je Stunde | 200 insgesamt, höchstens 60 je Stunde |
| Server-Diktat | 30 Umwandlungen je Tag | 100 Umwandlungen je Tag |
1. Geltungsbereich
(1) Kunde im Sinne dieser Bedingungen ist das Unternehmen, für das eine Demo oder eine Testinstanz genutzt wird.
(2) Demo und Testphase stehen nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB offen, die Talentakte für ihren Geschäftsbetrieb erproben. Verbraucher sind ausgeschlossen. Beim Start der Testinstanz bestätigt die handelnde Person, dass sie Talentakte für ein Unternehmen und nicht als Verbraucherin oder Verbraucher nutzt.
(3) Wer eine Testinstanz startet, handelt für den Kunden und versichert, dazu berechtigt zu sein.
(4) Für einen entgeltlichen Vertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HRzlich. Mit dessen Beginn enden diese Bedingungen für das betreffende Firmenkonto.
(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Demo
(1) Nach dem Absenden des Formulars auf talentakte.de richtet HRzlich sofort eine Demo ein. Sie enthält ausschließlich fiktive Beispieldaten einer erfundenen Firma und zeigt die Software in allen Rollen.
(2) In die Demo dürfen keine echten personenbezogenen Daten eingegeben werden, insbesondere keine Daten von Beschäftigten, Bewerberinnen oder Bewerbern. Die Demo ist nicht für echte Personaldaten bestimmt; für sie besteht kein Auftragsverarbeitungsvertrag.
(3) Die Demo läuft 14 Tage. Danach wird sie gesperrt und sieben Tage später mit allen Inhalten gelöscht.
(4) Die KI-Funktionen der Demo sind auf insgesamt 40 KI-Aufrufe begrenzt, höchstens 30 je Stunde. Das Server-Diktat ist auf 30 Umwandlungen je Tag begrenzt.
(5) Aus der Demo heraus kann der Kunde eine eigene Testinstanz starten.
3. Testphase
(1) Die Testinstanz ist ein eigenes, zunächst leeres Firmenkonto, in dem der Kunde Talentakte mit eigenen Daten erprobt. Sie umfasst alle Funktionen des Pakets Talentakte Suite.
(2) Voraussetzungen für den Start sind eine bestätigte E-Mail-Adresse, ein Passwort für das Konto, die Bestätigung nach Nr. 1 Abs. 2, die Annahme dieser Bedingungen und der Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags. Je Konto ist höchstens eine aktive Testinstanz möglich.
(3) Die Testphase dauert 14 Tage ab dem Start. HRzlich erinnert drei Tage und einen Tag vor dem Ende per E-Mail. Eine Verlängerung kann der Kunde in der Software anfragen; sie ist nur durch HRzlich möglich, ein Anspruch darauf besteht nicht.
(4) Die Testphase endet automatisch und ohne Kosten. Sie geht nicht von selbst in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Ein Vertrag kommt nur durch eine Bestellung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
(5) Nach dem Ende wird die Testinstanz gesperrt. Personen mit der Rolle Administration können die Daten bis zur Löschung exportieren. 30 Tage nach dem Ende löscht HRzlich die Testinstanz mit allen Daten und weist sieben Tage vorher per E-Mail darauf hin. Bestellt der Kunde vorher, wird die Testinstanz mit ihren Daten als Firmenkonto des Vertrags fortgeführt.
(6) Die KI-Funktionen der Testinstanz sind auf insgesamt 200 KI-Aufrufe begrenzt, höchstens 60 je Stunde. Das Server-Diktat ist auf 100 Umwandlungen je Tag begrenzt.
(7) Daten in Sicherungskopien entfallen mit dem regulären Ablauf der Sicherungen, spätestens sechs Monate nach der Löschung.
4. Datenschutz
(1) Für personenbezogene Daten, die der Kunde in der Testinstanz verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher. HRzlich verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag samt den technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragsverarbeiter gilt ab Beginn der Testphase.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er die Daten in der Testphase verarbeiten darf. Schon die Erprobung mit echten Beschäftigtendaten kann Beteiligungsrechte einer Arbeitnehmervertretung auslösen, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Der Kunde klärt das, bevor er echte Beschäftigtendaten eingibt.
(3) Kontakt- und Kontodaten verarbeitet HRzlich in eigener Verantwortung nach den Datenschutzhinweisen.
5. Verfügbarkeit und Änderungen
(1) Demo und Testphase sind kostenlos. HRzlich sagt dafür keine bestimmte Verfügbarkeit und keinen bestimmten Funktionsumfang zu. Wartungsarbeiten und Störungen können die Nutzung jederzeit unterbrechen.
(2) HRzlich kann den Umfang von Demo und Testphase ändern, einzelne Demos oder Testinstanzen bei Missbrauch oder aus Gründen der Sicherheit sperren und das Angebot insgesamt beenden. Endet das Angebot, gilt für laufende Testinstanzen Nr. 3 Abs. 5 entsprechend.
6. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und informiert HRzlich unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
(2) Der Kunde unterlässt insbesondere:
- die Eingabe echter personenbezogener Daten in die Demo,
- Angriffe auf die Software oder die Systeme von HRzlich und das Einbringen von Schadsoftware,
- das Umgehen von Zugangsbeschränkungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Nutzungsgrenzen,
- automatisierte Massenabfragen und das systematische Kopieren von Inhalten der Software,
- das Einstellen von Inhalten, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen.
(3) Für die KI-Funktionen, die Zeugnisprüfung und den Ausschluss der Rechtsberatung gilt § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Insbesondere setzen Menschen alle Bewertungen, und der Kunde prüft jeden Entwurf, bevor er ihn verwendet.
7. Haftung
(1) HRzlich überlässt Demo und Testinstanz unentgeltlich und haftet daher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit das gesetzlich zulässig ist.
(2) Unberührt bleiben die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO.
8. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der HRzlich GmbH, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 Abs. 1 ZPO).
(3) Neue Fassungen dieser Bedingungen gelten für Demos und Testinstanzen, die nach ihrer Veröffentlichung beginnen.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.